mitgliedsbedingungen

Allgemeine (Mitglied)-Vertragsbedingungen
des Technikclub Berlin der First-Service-Team Ltd. & Co. KG (Auszug der relevanten Absätze bezüglich einer Mitgliedschaft)

(Stand: 10.2009)

Diese Allgemeinen (Mitglied)-Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Technikclub Berlin der First-Service-Team Ltd. & Co. KG mit ihren Mitgliedern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Technikclub Berlin der First-Service-Team Ltd. & Co. KG bleiben hiervon unberührt. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.

1a. Jedes Mitglied ist berechtigt, Geräte zu den jeweils gültigen Vermietpreisen für Mietglieder des Technikclub Berlin, welche im Ladenlokal oder im Internet einsehbar sind, auszuleihen.

1b. Die Mietpreise für Mitglieder sind grundsätzlich 10 bis 50% günstiger als die Mietpreise für Nichtmitglieder. Ausgenommen von dieser Regelung sind Verbrauchs-, Ersatzteil-, Wartungs- und Reparaturkosten für Mietgegenstände. Die übrigen Verkaufspreise bleiben unberührt und ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten des Technikclub Berlin.

1c. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche im Ladenlokal des Technikclub Berlin und im Internet einsehbar sind, sind auch für Mitglieder im vollem Umfang gültig.

2. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Technikclub Berlin spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich oder per Telefax gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 12 Monate. Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber Technikclub Berlin der First-Service-Team Ltd. & Co. KG, Alt-Tempelhof 26, 12103 Berlin schriftlich oder per Fax (030 - 75 77 44 32) zu erklären. Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde ist das Mitglied zur Kündigung des Vertrages gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde zum jeweiligen Monatsende berechtigt. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Das Personal ist berechtigt in den Räumlichkeiten und bei Veranstaltungen des Technikclub Berlin der First-Service-Team Ltd. & Co. KG, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes und der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Den Weisungen ist Folge zu leisten. Dies gilt auch für Veranstaltungen, bei denen der Technikclub Berlin der First-Service-Team Ltd. & Co. KG die Betreuung, technische Hilfe oder sonstige Tätigkeiten für das Mitglied oder im Auftrag des Mitgliedes zugesagt hat oder durchführt.

4a. Das Mitglied haftet gegenüber dem Technikclub Berlin für Schäden an den Mietgegenständen und bei Verlust der Mietgegenstände. Dies gilt unabhängig davon ob der Schaden vorsätzlich, fahrlässig oder ohne jegliche Vorsatz oder fahrlässiges handeln eingetreten ist. Zur Absicherung eines solchen Falles empfiehlt der Technikclub Berlin eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

4b. Das Mitglied verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur höchstpersönlich zu verwenden und diese Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber dem Technikclub Berlin für Schäden aufgrund Missbrauchs der Mietgegenstände, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Punkt 4a, bleibt hiervon unberührt.

4c. Für jeden Fall eines Verstoßes gegen Punkt 4b verpflichtet das Mitglied sich zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs, wegen Überlassung von Mietgegenständen an Dritte, in Höhe von 250,00 Euro. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt dem Technikclub Berlin vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

4d. Jeder Verlust und jede Beschädigung der Mietgegenstände ist dem Technikclub Berlin sofort zu melden.

5a. Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum Ersten eines jeden Kalendermonats fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

5b. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist der Technikclub Berlin berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Technikclub Berlin berechtigt, Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

6. Der Technikclub Berlin schließt jegliche Haftung für Schäden des Mitglieds aus. Dies gilt insbesondere für Schäden durch die Nutzung von Mietgegenständen. Hiervon ausgenommen ist eine Haftung für Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten sowie für Schäden die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom Technikclub Berlin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Technikclub Berlin beruhen.

7. Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten still zu legen (max. 6 Monate im Jahr). Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Beitrags befreit, die Mitgliedschaft verlängert sich entsprechend. Punkt 2 gilt entsprechend.

8. Die Nutzung von Mietgegenständen mit Verbrauchsmaterial und Zubehör, welches nicht vom Technikclub Berlin autorisiert wurde, ist nicht gestattet.

9. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des Antrages auf Mitgliedschaft durch den Technikclub Berlin zustande. Die Annahme gilt mit Wirkung ab Antragsstellung als erfolgt, wenn der Technikclub Berlin nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ab Datum der Antragstellung schriftlich gegenüber dem Mitglied die Annahme ablehnt.

10. Sofern dem antragstellenden Mitglied während dieser Zeit Mietgeräte zu den Konditionen für Mitglieder ausgehändigt wurden und ihm damit die Nutzung eines ausschließlich für Mitglieder zugänglichen Mietpreisangebot gestattet wurde, begründet dies im Falle der Ablehnung seines Antrages keinen Rechtsanspruch auf Abschluss eines Vertrages oder einer weiteren Nutzung der Angebote für Mitglieder.

11. Der Technikclub Berlin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.

12. Der Technikclub Berlin überwacht seine Mietgegenstände teilweise mit GPS-Ortungsgeräten und anderen technischen Geräten, welche dem Diebstahlschutz und Schutz der Mietgegenstände dienen, und speichert diese Daten, soweit und solange dies im Einzellfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietgegenstände beim Technikclub Berlin werden die gespeicherten Daten binnen 3 Werktagen gelöscht. Die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

13. Sollte eine oder mehrere Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt.